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BGH, 25.07.1990 - 2 StR 276/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls - Möglichkeit einer Verfallsanordnung bei nicht mehr fortbestehendem Besitz des Taterlöses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 276/90
Hat der Angeklagte den Gewinn aus der Straftat für seinen und den Lebensunterhalt seiner Ehefrau verbraucht, was nach den wirtschaftlichen Verhältnissen möglich erscheint, so hätte die Strafkammer prüfen müssen, ob die Anordnung des Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB unterbleiben kann oder gar unter Berücksichtigung weiterer Umstände eine unbillige Härte und daher unzulässig i.S.v. § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB wäre (vgl. BGHSt 33, 37, 40 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; BGH, Beschluß vom 14. März 1990 - 2 StR 48/90 -). - BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90
Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls
Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 276/90
Hat der Angeklagte den Gewinn aus der Straftat für seinen und den Lebensunterhalt seiner Ehefrau verbraucht, was nach den wirtschaftlichen Verhältnissen möglich erscheint, so hätte die Strafkammer prüfen müssen, ob die Anordnung des Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB unterbleiben kann oder gar unter Berücksichtigung weiterer Umstände eine unbillige Härte und daher unzulässig i.S.v. § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB wäre (vgl. BGHSt 33, 37, 40 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; BGH, Beschluß vom 14. März 1990 - 2 StR 48/90 -).